Was ist ACTA?

Anti Counterfeiting Trade Agreement

ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ist ein Versuch, internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen zu schaffen. Es soll (so wird es in der Einleitung des Vertags festgehalten) eine Ergänzung sein zum bereits vorhandenen TRIPS-Übereinkommen, das die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums regelt.

ACTA ist nach den US-Gesetzesvorlagen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) das dritte Abkommen, das im Gegensatz zu oben erwähnten Vorlagen international durchgesetzt werden soll. ACTA bezweckt den Schutz von Markenprodukten in verschiedensten Bereichen. Im Abkommen wird bereits in der Einleitung erklärt, dass ACTA in erster Linie die Weltwirtschaft in ihrer Entwicklung unterstützen will und dass es eine bessere internationale Zusammenarbeit ermöglichen soll.

Alle Staaten, die das Abkommen unterzeichnen sind verpflichtet, alle möglichen Verletzungen der Urheberrechte zu bekämpfen. Das Abkommen umfasst 52 Seiten und 45 Artikel, ist aber dennoch sehr vage formuliert. Laut 20 Minuten online (2012) sagen Experten,

„dass die praktische Umsetzung des Abkommens Auslegungssache sei. Das heisst, es kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, was daraus wird.“

Auch in einem Beitrag des NDR (Norddeutscher Rundfunk) wird die Art der Formulierung kritisiert. Es gibt zu viele „kann“- bzw. „sollte“-Formulierungen. Auch das Wort „bestrebt“ wird in ACTA mehrere Male verwendet. Natürlich muss bei ACTA bedacht werden, dass das Abkommen auf alle Staaten anwendbar sein muss und in jedem Staat andere Voraussetzungen herrschen, dennoch wirkt das Abkommen bewusst verharmlost und unklar formuliert.

Die Hauptforderung von ACTA ist, dass Internet-Provider stärker in die Pflicht genommen werden und bei Verstössen von Nutzern haftbar gemacht werden können. Daraus kann geschlossen werden, dass einzelnen Nutzern der Internetzugang gesperrt werden könnte, wenn sie das Urheberrecht verletzen. Auch in diesem Punkt ist das Abkommen nicht sehr klar. Es wird zwar in ACTA nirgendwo effektiv gesagt, dass einzelnen Nutzern das Internet gesperrt werden könnte, aus den Formulierungen kann eine solche Bestrafung aber auch  nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich besteht die Gefahr der totalen Überwachung. Urheberrechtsverletzungen können nur dann konsequent bestraft werden, wenn jede Aktion des Nutzers genau überwacht wird. Das empört und beunruhigt eine grosse Menge von Internetnutzern, was sich in den vielen Demonstrationen gegen das Abkommen auf der ganzen Welt zeigt.

Kritiker des Abkommens bemängeln in erster Linie, dass die Vorlage auf undemokratischem Weg hinter verschlossenen Türen erarbeitet wurde und Einsicht nicht möglich war.

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Anti-ACTA Demo | Zagreb

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Urheberrecht im Bereich des Internets nicht umsetzbar ist, da sich das Mediennutzungsverhalten durch das Web 2.0 stark verändert hat. Es ist schon lange Gewohnheit, dass man Links postet, bei denen automatisch auch das zugehörige Bild angezeigt wird, ohne dass die Quelle ersichtlich ist. Wenn man so kleinlich vorgehen möchte, hat jeder User das Urheberrecht schon mehrfach verletzt.

Das Abkommen ist laut Axel Metzger, Professor für Urheberrecht an der Universität Hannover, einseitig zugunsten der Industrie gehalten, es fehlen Rechtsschutzgarantien für die Nutzer. Dies betont er im oben bereits erwähnten Beitrag des Norddeutschen Rundfunks zum Thema ACTA.

Initiator in der Lancierung des Gesetzesentwurfs waren die USA, es waren aber auch die Europäische Union und Japan sowie andere Staaten daran beteiligt. Die Schweiz hat das Abkommen bisher nicht unterzeichnet.